Unter Feuerbestattung, auch Kremation, früher auch Leichenver-brennung genannt, versteht man die Verbrennung einer Leiche, heute in westlichen Ländern meist in einem Krematorium durchgeführt.
Die Feuerbestattung ist also die Einäscherung eines Verstorbenen in einem Sarg und die spätere Beisetzung der Aschenreste in einer Urne.
Sie können sich bei der Feuerbestattung grundsätzlich zwischen einem Urnengemeinschaftsgrab, dem sogenannten anonymen Grab, einem Urnengemeinschaftsgrab mit gemeinschaftlichem Gedenkstein, einem Rasenreihengrab oder einem Wahlgrab entscheiden.
Die Bestattung im Urnengemeinschaftsgrab, die sogenannte anonyme Bestattung, ist weit verbreitet. Das Ansinnen nach einer anonymen Bestattung wird oft vom Wunsch dominiert, den Hinterbliebenen bzw. Angehörigen die "Last einer Grabstelle" zu ersparen. Gleichzeitig wird aber den nächsten Angehörigen auch ein Ort des Abschiedes, die Chance der Trauerbewältigung genommen. Eine individuelle Bepflanzung ist beim anonymen Grab nicht möglich.
Beim Graberwerb haben Sie als Erwerber keinen Einfluss auf die Lage der Urnengruft. Nur an gemeinsamen Sammelplätzen am Grabfeld können und dürfen Blumen oder Sträuße abgelegt werden. Auf dem Grabfeld abgelegte Blumen werden grundsätzlich in sehr kurzen Abständen abgesammelt und entfernt. Das Urnengemeinschaftsgrab ist grundsätzlich nicht verlängerbar.